Reingetappt

Es geht um Virtuelle Fallenstellerei mit Wasserzeichen und Spyware.

Folgendes Malheurchen ist mir im Sommer 2009 passiert: Ich habe bei Ebay eine Viren-Software aus dem Jahr 2004 verkauft. Doch statt von der Verpackung ein eigenes Foto zu machen, habe ich eines von den Hunderten aus dem Netz genommen (und zwar so eines), in der Annahme, dass es ein Bild des Herstellers ist. Das mag ein Fehler gewesen sein oder auch nicht, das soll hier keine allzu große Rolle spielen.
Ein paar Tage später ersteigerte jemand die angebotene Ware zu ca 20 Euro und sie wurde versandt. Unmittelbar danach erhielt ich eine Mitteilung von Ebay, dass ich gegen das Copyright verstoßen hätte, der Artikel entfernt werden würde und alle Bieter von dem Copyrightverstoß unterrichtet werden würden. Weitere paar Tage darauf bekam ich Post von einem Händler, mit der Aufforderung knapp 600.- Euro für sein Bild zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Für den Fall, dass ich das nicht täte, drohte er mit Klage und Strafanzeige.

Daraufhin schrieb ich ihm einen netten Brief, entschuldigte mich, erklärte ihm, dass meiner Ansicht nach höchstens der Hersteller einer Ware ein Copyright auf seine Pappschachtel  haben könne und dass ohnehin kein Hinweis auf ein Copyright auf dem Bild war. Ich wies ihn darauf hin, dass seine Forderung ungeachtet der Copyrightfrage völlig überzogen sei und legte dem Brief einen Verrechnungsscheck über 50.- Euro bei. Dazu erklärte ich ihm eindeutig, dass das keine Anerkenntnis irgend einer Schuld ist, sondern ein Friedensangebot und dass der Scheck zurückzugeben sei, wenn er den Rechtsweg beschreiten wolle.
Er löste den Scheck kommentarlos ein.
Fall also erledigt. So sieht es übrigens auch die deutsche Rechtsprechung.  (Es gibt zwar einige Ausnahmen von dieser Regelung, aber von denen trifft hier keine zu.)

Detail im Hintergrund: Die Rechtsanwälte reißen sich um solche Fälle wegen des geringen Streitwertes im Allgemeinen nicht besonders. In Sozietäten hat sich oft der unerfahrenste Junganwalt darum zu kümmern, wenn es schon nicht zu vermeiden ist. Kommt es zu Klagen, werden von den Prozeßbevollmächtigten meistens Vergleiche angestrebt und erzielt. Der Kläger bekommt also nur einen Teil der geforderten Summe  und muss davon noch den RA bezahlen, zusätzliche Vergleichsgebühr inclusive. Lohnt sich also unterm Strich nicht. Vielmehr ist es fraglich, ob er nach einem etwaigen Prozeß überhaupt mehr als die angebotenen 50.- Euro übrig gehabt hätte.
Das mögen die Gründe dafür gewesen sein, dass der dies bezüglich vermutlich schon sehr erfahrene o.g. Händler nicht via RA abmahnen ließ, sondern selbst besagte Rechnung verfasst hat und dass er den Scheck eingelöst hat.

Soweit so gut. Die Sache war  mit dem Einlösen des Schecks wider Erwarten aber keineswegs zu Ende.
Zwei Monate später kam nämlich ein Brief von dem gleichen Händler, in dem er erklärte, dass er den Scheck nur als Anzahlung betrachten würde. Er forderte weiteres Geld. Diesmal wollte er 350.- Euro, als "Schadenersatz". Nun ja, man kanns ja mal versuchen...

Ich antwortete einzeilig, dass ihm der Rechtsweg offen stünde.

Gleichzeitig schickte ich den ganzen Vorgang an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Überprüfung, ob der Knabe in irgendeiner Form gegen Recht und Gesetz verstoßen haben könnte. Fallenstellerei im Internet, virtuelle Bauernfängerei oder sowas. Es liegt ja auf der Hand, dass es für den Händler wesentlich erfolgversprechender sein dürfte, 600.- Euro durch einen mutmaßlich bewusst provozierten  „Verstoß gegen das Copyright“ zu erzielen als die gleiche Summe durch den Verkauf des realen (ohnehin veralteten und niedrigpreisigen) Produktes zu erwirtschaften.
Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Vorgang zunächst nicht mit übergroßem Engagement. Sie schrieb vielmehr nach wenigen Tagen, dass "meine Anzeige wegen Nötigung"  eingestellt wurde.
Ich legte fristgerecht Widerspruch ein und erklärte, dass ich meinen Kontrahenten nicht wegen Nötigung angezeigt hatte, sondern um Überprüfung bat, ob hier ein irgendwie gearteter Straftatbestand vorliegen könnte.  Schließlich seien davon ja Tausende von Internet-Nutzern betroffen...  rhabarber rhabarber....
Mal sehen, ob sie jetzt etwas fleißiger sind. Allzuviel Hoffnung habe ich aber nicht.

Etwa zu gleichen Zeit (Anfang November 2009) kam ein "Binnenbrief", diesmal vom Anwalt des Händlers: Wenn ich nicht binnen 14 Tagen 350 Geld rüberwachsen ließe, würde er klagen. Kostennote war keine dabei.

Ich habe ihm in zwei Mini-Absätzen geschrieben, dass die Sache nach gültiger Rechtsprechung als erledigt betrachtet werden kann und dass ich den Vorgang mit aussagefähigem Anschreiben der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Bin gespannt, ob er tatsächlich klagen wird.
Falls ja, werde ich mich selber verteidigen, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich ein Anwalt bei einem Streitwert von 300.- Euro die Beine für mich ausreißt.

Obwohl ich in solchen Dingen meist eher defensiv agiere, habe ich diesmal nicht übel Lust, dem renitenten Knaben gehörig eins vor den Latz zu knallen.
Falls also jemand einen Fall kennt, in dem eine solche "provozierte Urheberrechtsverletzung" (oder wie man diese Art der Fallenstellerei nennen mag) mal gegen einen solchen Fallensteller geahndet wurde, würde ich mich über eine entsprechende Nachricht an info(at)tintling.com freuen. 

In Sachen Software, Filme und Musik gibt es übrigens bereits eine Reihe einschlägiger Urteile, wonach "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" eindeutig unter Strafe steht.
Pikant z.B. dies
Da soll ein Verein, der ausgerechnet die Inhaber von Copyrights zu schützen vorgibt, und selbst bis vor einiger Zeit sogar der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen geholfen hat, einen Server gesponsert haben, der Filme zum illegalen Download zur Verfügung stellt. Wenn die dann runtergeladen wurden, wird den Leuten anschließend von der GVU die Rechnung präsentiert.
Erinnert mich an den Feuerwehrmann, der selber zündelt, damit er löschen kann.
Oder hier. Einiges sehr interessant, trifft aber meinen kleinen Ebay-Fall nicht besonders...

Gruss von Karin Montag,
die diesen Text nicht zuletzt deshalb verfasst hat, damit  andere nicht in die Fallen solcher Händler tappen oder, falls sie schon reingetappt sind, wenigstens halbwegs unbeschadet dort wieder rauskommen.

Nach Hause   Mail an info@tintling.com